
München, 01. Oktober 2009 – Das Oberlandesgericht München hat heute
entschieden, dass die Verbreitung von Nachdrucken der Zeitungen „Der Angriff“ und „Völkischer Beobachter“ im Rahmen des Projekts ZEITUNGSZEUGEN rechtmäßig ist. Es hat damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München bestätigt, wonach der Freistaat Bayern keine Rechte an den im Streit stehenden Zeitungen hat, deren Veröffentlichung mehr als 70 Jahre zurückliegt.
Mit dem heutigen Urteil hat der Albertas Verlag damit alle Verfahren gegen den
Freistaat Bayern gewonnen: Im März dieses Jahres entschied die Urheberkammer des Landgerichts München, dass der Verlag die im Streite stehenden Zeitungen nachdrucken darf. Im April urteilte die 2. Strafkammer des Landgerichts München, dass das Projekt ZEITUNGSZEUGEN rechtmäßig ist und die Beschlagnahme-Aktion des Freistaates gegen das Gesetz verstieß. Heute hat das Oberlandesgericht einen Schlusspunkt zu Gunsten des Projektes gesetzt.
Der Herausgeber von ZEITUNGSZEUGEN, Peter McGee, zeigte sich über das Ende der Auseinandersetzung erleichtert. „Ich freue mich, dass wir ZEITUNGSZEUGEN wie geplant fortsetzen und unserer treuen Leserschaft auch weiterhin die Möglichkeit geben können, sich ein eigenes Bild über diese so bedeutende Epoche der deutschen und europäischen Geschichte zu verschaffen.“
Das Wochenzeitungs-Projekt ZEITUNGSZEUGEN publiziert seit Anfang Januar
kommentierte Original-Nachdrucke wichtiger historischer Zeitungen der Jahre 1933 bis 1945.
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