
Zeitungszeugen ist seit 8. Januar 2009 im Zeitschriftenhandel erhältlich. In diesem Bereich finden Sie Informationen über Zeitungszeugen in der Presse und im Internet.
Michael Hanfeld schreibt in der FAZ: "Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Urheberrecht: Dieses sei nicht verletzt, solange Zeitungen nachgedruckt werden, die vor dem 1. Januar 1939 erschienen sind, denn das...
"Freibrief für den Nachdruck des 'Völkischen Beobachters': Das Land Bayern ist vor dem Landgericht München mit einem Antrag unterlegen, dem Nachdruck-Projekt Zeitungszeugen Faksimile-Ausgaben historischer Nazi-Blätter zu...
"Verleger Peter McGee darf weiter Nachdrucke von Nazi-Hetzblättern seiner Wochenzeitung Zeitungszeugen beilegen. Das entschied das Landgericht München. Verboten bleiben Nachdrucke von Zeitungen, die nach 1939 erschienen. Dennoch...
Die Süddeutsche fasste am 11. März die Causa Zeitungszeugen zusammen: "Dem Freistaat Bayern droht im Streit um das Projekt Zeitungszeugen eine herbe Niederlage. Das Landgericht München wird sein Urteil in der Sache zwar erst am...
Ad Hoc News vom 11. März: "Wenn das Projekt für politisch bedenklich gehalten werde, solle die Regierung besser eine entsprechende Gesetzgebung für ein Verbot initiieren und nicht über das Urheberrecht gehen, sagte Kaess weiter....